Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben werden dem zuständigen Vereinsregister beim Amtsgericht Duisburg zur Eintragung angemeldet.
Wir geben jedes Jahr eine Steuererklärung mit dem Jahresabschluss ab.
Nach der Überprüfung der eingereichten Unterlagen erhalten wir regelmaßig einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
Das Finanzamt stellt fest, dass der Verein steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient.
Im Freistellungsbescheid wird auch festgestellt, dass der Förderverein pro Kinder e.V. Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen darf.